Wir ermöglichen Ihnen eine unabhängige Einschätzung und zeitliche Entlastung. Dierk Schumacher & Team vertritt Ihre Interessen als Bauherr*in!
Gründe, warum Bauherren sich einen Bauherrenvertreter zur Unterstützung nehmen sollten:
- Zeitersparnis: Ein Bauherrenvertreter kann die Zeit, die der Bauherr für die Überwachung des Bauprojekts aufwenden müsste, erheblich reduzieren und ihm ermöglichen, sich auf andere Dinge zu konzentrieren.
- Erfahrung: Ein Bauherrenvertreter hat in der Regel umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Bauprojekten und kann daher Probleme und Herausforderungen schneller und effektiver lösen als ein Bauherr, der keine Erfahrung in diesem Bereich hat.
- Budgetüberwachung: Ein Bauherrenvertreter kann dafür sorgen, dass das Bauprojekt innerhalb des geplanten Budgets abgeschlossen wird.
- Risikominimierung: Ein Bauherrenvertreter kann dazu beitragen, Risiken zu minimieren, die im Zusammenhang mit dem Bauprojekt bestehen.
- Problemlösung: Ein Bauherrenvertreter hilft bei der Lösung von Problemen oder Verzögerungen, die während des Bauprozesses auftreten können.
- Einhaltung von Bauvorschriften und Normen: Ein Bauherrenvertreter hat das Fachwissen und die Erfahrung, um sicherzustellen, dass das Bauprojekt den geltenden Bauvorschriften und -normen entspricht und alle erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen erhält.
- Kontakt mit Dienstleistern: Ein Bauherrenvertreter kann den Kontakt mit Dienstleistern wie Architekten, Ingenieuren, Baufirmen und anderen Beteiligten herstellen und organisieren, um sicherzustellen, dass das Projekt reibungslos verläuft.
- Abschlussdokumentation: Ein Bauherrenvertreter kann sicherstellen, dass alle erforderlichen Dokumente wie Abnahmeprotokolle, Gewährleistungsunterlagen und andere Unterlagen ordnungsgemäß ausgefüllt und vorgelegt werden.
- Projektmanagement: Ein Bauherrenvertreter unterstützt beim Projektmanagement, also der Organisation und Steuerung aller Projektabläufe von der Planung bis zur Fertigstellung.
- Durchsetzung von Ansprüchen: Ein Bauherrenvertreter kann die Interessen des Bauherren gegenüber Architekten, Ingenieuren und anderen Beteiligten durchsetzen und sicherstellen, dass alle vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht werden.