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Die fatalen Fehler und Irrtümer beim Immobilienkauf, wie Sie diese vermeiden und Ihr Vermögen schützen

Bauherren
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Dierk Schumacher

Bauherrenberater

Katastrophen beim Immobilienkauf vermeiden: Alles von der Immobilienbewertung bis hin zu finanziellen Totalschaden.

  1. Wie teuer darf eine Immobilie überhaupt sein?  
  2. Was kann ich mir überhaupt leisten?
  3. Wie zuverlässig sind den diese Preise überhaupt?
  4. Wie sind denn diese Preise zustande gekommen?
  5. Und wie sind denn diese Preise in der Form zulässig?
  6. Ist jeder Preis zulässig?
  7. Und wie geht eine Bank mit unzulässigen, oder sagen wir, überteuerten Preisen eigentlich um?
  8. Was bedeutet das eigentlich für Sie, wenn die Wohnfläche falsch berechnet ist?
  9. Was ist einer der der größten Irrtümer, den Immobilienkäufer haben? Das der Notar ja alles prüft und somit ist alles korrekt ist. Das ist leider falsch. Der Notar ist für eine Prüfung dieser Sachverhalte überhaupt nicht zuständig und hat völlig andere Aufgaben.
  10. Kennen Sie das Geldwäschegesetz? Das gilt für alle Immobilienverkäufe, auch private. Wussten Sie eigentlich, wenn in 10 Jahren der Staatsanwalt darauf kommt, dass Ihre Immobilie dazu benutzt wurde Geld zu waschen, dass Sie möglicherweise Ihr gesamtes Vermögen verlieren können, sich Ihre Altersvorsorge möglicherweise in Luft auflöst. Der gesamte Verkauf noch rückabgewickelt werden kann?
  11. Liegt eine gültige Baugenehmigung vor?
  12. Ist alles mit der WEG abgestimmt und schriftlich fixiert?
  13. Wie ist die Bausubstanz?
  14. Gibt es Feuchtigkeit, Schimmel?

Das ist tatsächlich ist das nur ein Bruchteil.

Ein Beispiel aus der Praxis.

Bei der Prüfung der Unterlagen einer zu veräußernden Eigentumswohnung ist uns aufgefallen, dass diese Wohnung so nicht in dem Bauakten zu finden war. Darauf angesprochen, bestätigte uns der Eigentümer der im Erdgeschoß liegenden Einheit, das er sich bei der Erstellung des Mehrfamilienhaus einen direkten Zugang mit einer Betontreppe in einen Kellerraum      möglich machte. Die Ausführung ist von dem damals tätigen Bauunternehmen ordentlich und professionell erledigt worden. Nur ist es leider versäumt worden, die Veränderung von Bauantrag genehmigen und mit einer Baugenehmigung zu bestätigen zu lassen. In dem Fall konnten wir die Situation mit einer Nachgenehmigung heilen, aber die Eigentümergemeinschaft hat nicht zugestimmt. So waren knapp 48qm Wohnfläche weniger im Verkauf anzusetzen. Je nach örtlichem Qm-Preis kommt eine hohe Summe zusammen. Auch musste ein Käufer gefunden werden, der dem Umstand zustimmte.

Achtung: Auch beim Wohnungskauf sollte genau geprüft werden.